{"id":226,"date":"2019-02-06T13:39:56","date_gmt":"2019-02-06T12:39:56","guid":{"rendered":"http:\/\/senkwerkzeuge-hitzegrad.com\/?page_id=226"},"modified":"2019-07-23T22:29:08","modified_gmt":"2019-07-23T20:29:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/senkwerkzeuge-hitzegrad.de\/?page_id=226","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong> \u00a7 1 Geltung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Bedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 310 BGB. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten f\u00fcr unsere s\u00e4mtlichen Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung ge\u00e4ndert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen unseres Vertragspartners die Lieferung\/Leistung vorbehaltlos ausf\u00fchren. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich best\u00e4tigen. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Unsere Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge, Lieferungen und Leistungen, auch wenn ihr Text unserem Vertragspartner nicht erneut mit unserem Angebot oder unserer Auftragsbest\u00e4tigung zugesandt wird. <\/p>\n\n\n\n<p><strong> \u00a7 2 Angebote und Auftragsabwicklung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschlu\u00df freibleibend. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Annahme von Auftr\u00e4gen wird schriftlich best\u00e4tigt. Erst mit unserer Auftragsbest\u00e4tigung gelten die Auftr\u00e4ge als angenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Kaufm\u00e4nnische Best\u00e4tigungsschreiben unseres Vertragspartners bewirken auch ohne unseren Widerspruch nicht, dass ein Vertrag mit einem von unserer Bestellung und unseren sonstigen schriftlichen Erkl\u00e4rungen abweichenden Inhalt zustande kommt.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 3 Preise <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Preise sind in Euro festgesetzt. Unser Vertragspartner hat seine Zahlungen in Euro zu leisten, falls nichts Abweichendes vereinbart ist. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise. Zu ihnen kommt die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen H\u00f6he hinzu. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Im Falle der Lieferung von Waren gelten unsere Preise f\u00fcr die Lieferung ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung, Fracht, Steuern, Versicherung, Transport, Akkreditive, Abgaben wie bspw. Z\u00f6lle oder andere, zur Vertragserf\u00fcllung erforderliche Dokumente, Montage und Inbetriebnahme sowie der Kosten f\u00fcr die Begehung der Installationsorte und Einarbeitung des Bedienungspersonals. <\/p>\n\n\n\n<p>(4) Wir behalten uns das Recht vor, nur Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Preise zu liefern. Im \u00dcbrigen sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung\/Leistung und Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. <\/p>\n\n\n\n<p>(5) Uns stehen ab F\u00e4lligkeit ohne weitere Mahnung Zinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Weitergehende Anspr\u00fcche \u2013 insbesondere wegen Verzuges unseres Vertragspartners \u2013 bleiben unber\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p>(6) Tritt eines der nachfolgend bezeichneten Ereignisse ein oder wird uns ein solches Ereignis, das schon bei Vertragsabschluss vorlag, erst nach Vertragsabschluss bekannt, so k\u00f6nnen wir Vorauszahlung in H\u00f6he des vereinbarten Preises durch unseren Vertragspartner verlangen, dar\u00fcber hinaus vereinbarte oder gew\u00e4hrte Zahlungsziele widerrufen bzw. laufende Wechsel zur\u00fcckgeben und sofortige Zahlung verlangen. Dies gilt bei folgenden Ereignissen: <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Unser Vertragspartner beantragt die Er\u00f6ffnung eines gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder es wird ein gerichtliches oder au\u00dfergerichtliches Insolvenz- oder Vergleichsverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen unseres Vertragspartners er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt. <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Es liegt eine schriftliche Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei vor, aus der sich die Kreditunw\u00fcrdigkeit unseres Vertragspartners (z. B. Bonita tsindex der Creditreform &gt; 3,0) oder eine erhebliche Verschlechterung seiner Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse ergibt oder ein von uns entgegengenommener Scheck oder Wechsel unseres Vertragspartners wird nicht eingel\u00f6st oder geht zu Protest. <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Unser Vertragspartner befindet sich im Rahmen eines anderen Gesch\u00e4fts mit uns in Zahlungsverzug. <\/p>\n\n\n\n<p>(7) Kommt unser Vertragspartner unserem berechtigten Verlangen nach Vorauszahlungen innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht nach, obwohl wir ihm erkl\u00e4rt haben, dass wir nach Fristablauf die Annahme weiterer Leistungen durch ihn ablehnen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, dies allerdings nur im Hinblick auf den von uns noch nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages.<\/p>\n\n\n\n<p><strong> \u00a7 4 Erf\u00fcllungsort <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung der vertraglich vereinbarten Verg\u00fctung sowie f\u00fcr alle \u00fcbrigen Leistungen unseres Vertragspartners ist unser jeweiliger Firmensitz bzw. unser jeweiliges Werk. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Annullierungskosten &#8211; R\u00fccktritt <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Tritt unser Vertragspartner von einem erteilten Auftrag zur\u00fcck, k\u00f6nnen wir unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren Schaden geltend zu machen, 10 Prozent des Verkaufspreises f\u00fcr die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten sowie f\u00fcr entgangenen Gewinn beanspruchen. Unserem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.  <\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 6 Versand und Verpackung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Alle Versendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr unseres Vertragspartners, letzteres auch bei frachtfreier Lieferung. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Aus der getroffenen Wahl k\u00f6nnen uns gegen\u00fcber keine Anspr\u00fcche abgeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Verpackung der Ware erfolgt durch unsere Wahl und wird unserem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt, wobei f\u00fcr Sonderverpackungen ein Aufpreis berechnet wird. Die Entsorgung der Verpackung obliegt unserem Vertragspartner.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Gefahr\u00fcbergang erfolgt mit der \u00dcbergabe der Ware an die beauftragte Transportperson, die nach ihren jeweils Allgemeinen oder mit uns vereinbarten Bedingungen arbeitet. F\u00fcr die von unseren Lieferanten verursachten Sch\u00e4den haften wir nur, wenn wir bei deren Auswahl nachweisbar nicht sorgf\u00e4ltig gehandelt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Ware ist durch uns nicht gegen Diebstahl, Bruch- Transport-, Feuer und Wassersch\u00e4den sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Umfang der Lieferung und Leistung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Angaben zum Leistungsgegenstand und zum Verwendungszweck, zu Ma\u00dfen, Gewichten, Gebrauchswert oder zu sonstigen Eigenschaften, seien sie in Prospekten, Preislisten, Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Verzeichnissen oder sonstigen Dateien enthalten, stellen lediglich branchen\u00fcbliche Ann\u00e4herungswerte dar. Sie dienen der blo\u00dfen Beschreibung unserer Produkte und erhalten Verbindlichkeit nur, wenn das von uns ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt wird. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Abweichungen in Beschaffenheit, Abmessungen, Gewichten und sonstigen Eigenschaften behalten wir uns vor, soweit die gelieferten Gegenst\u00e4nde hierdurch in ihrer Verwendungsf\u00e4higkeit nicht beeintr\u00e4chtigt werden und die Abweichungen f\u00fcr unseren Vertragspartner auch nicht aus sonstigen Gr\u00fcnden unzumutbar sind.  <\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 8 Lieferung; Lieferzeit; Lieferpflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der Beibringung der von unserem Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk bzw. den Versendungsort verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich im Falle des Eintritts von Arbeitsk\u00e4mpfen, Betriebsst\u00f6rungen, Rohstoffm\u00e4ngeln, Verkehrsst\u00f6rungen, allen F\u00e4llen von h\u00f6herer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unserer Sph\u00e4re liegen, solange diese St\u00f6rung andauert und soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unter- bzw. Vertragslieferanten eintreten. Sofern durch diese Umst\u00e4nde dar\u00fcber hinaus der Inhalt der Leistungen erheblich ver\u00e4ndert wird, befreit uns dies f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. <\/p>\n\n\n\n<p>(4) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zul\u00e4ssig, soweit sich hierdurch nicht Nachteile f\u00fcr den Gebrauch ergeben und Teillieferungen f\u00fcr unseren Vertragspartner nicht unzumutbar oder unverwendbar sind. <\/p>\n\n\n\n<p>(5) Sowohl Schadensersatzanspr\u00fcche unseres Vertragspartners wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung als auch Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung sind in allen F\u00e4llen verz\u00f6gerter Lieferung ausgeschlossen.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong> \u00a7 9 Aufrechnung; Zur\u00fcckbehaltung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Eine Aufrechnung unseres Vertragspartners mit etwaigen von uns bestrittenen und nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen ist nicht statthaft. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Zahlungen auf die vereinbarte Verg\u00fctung k\u00f6nnen von unserem Vertragspartner nur in H\u00f6he bis zu 10 Prozent zur\u00fcckbehalten werden und zwar nur, wenn unser Vertragspartner die Beschaffenheit der Ware und \/ oder die Menge schriftlich beanstandet und dies nur so lange bis berechtigte M\u00e4ngelr\u00fcgen durch uns in Form von Nachbesserung beseitigt wurden.  <\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 10 Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Bei Kauf- und Werklieferungsvertr\u00e4gen setzen Anspr\u00fcche unseres Vertragspartners wegen M\u00e4ngeln der Sache voraus, dass er seinen in \u00a7 377 HGB vorgesehenen Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist, wobei die R\u00fcge schriftlich zu erfolgen hat. Unterl\u00e4sst unser Vertragspartner die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und rechtzeitige R\u00fcge, so kann er Anspr\u00fcche wegen der anzuzeigenden Umst\u00e4nde nicht mehr geltend machen, es sei denn, wir h\u00e4tten arglistig gehandelt. Verhandeln wir \u00fcber eine M\u00e4ngelr\u00fcge oder nehmen wir auf eine M\u00e4ngelr\u00fcge hin Pr\u00fcfungen oder Untersuchungen vor, entf\u00e4llt dadurch in keinem Fall ein etwa berechtigter Einwand, dass die M\u00e4ngelr\u00fcge versp\u00e4tet, ungen\u00fcgend oder unbegr\u00fcndet war\/ist. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bei Kaufvertr\u00e4gen und Werklieferungsvertr\u00e4gen hat unser Vertragspartner uns zur Untersuchung und Feststellung von Anspr\u00fcchen wegen M\u00e4ngeln der Sache auf Verlangen eine ausreichende Menge von nach seiner Ansicht fehlerhaften Teilen zur Pr\u00fcfung durch uns oder Dritte zeitnah zur Verf\u00fcgung zu stellen, wobei wir die Kosten der Versendung tragen. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ist eine gebrauchte Maschine oder Anlage vertragsgegenst\u00e4ndlich, so erfolgt der Verkauf von uns an unseren Vertragspartner unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung, und zwar in den Grenzen von \u00a7 10 Abs. 4 dieser Bedingungen. Die Rechte unseres Vertragspartners bei zu liefernden Neuwerkzeugen und Prototypen wegen M\u00e4ngeln der gelieferten Sache oder erbrachten Leistungen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen mit der Ma\u00dfgabe, dass unser Vertragspartner uns eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung von mindestens 4 Wochen einzur\u00e4umen hat, wobei es ihm vorbehalten bleibt, uns im Einzelfall eine k\u00fcrzere Frist zu setzen, sofern eine mindestens 4-w\u00f6chige Frist zur Nacherf\u00fcllung f\u00fcr ihn unzumutbar ist. Schadensersatzanspr\u00fcche unseres Vertragspartners wegen M\u00e4ngeln der Lieferung oder Leistung sind in dem sich aus nachfolgender Ziffer 4 ergebendem Umfang beschr\u00e4nkt. <\/p>\n\n\n\n<p>(4) Unsere Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit unseres Vertragspartners, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, ist weder ausgeschlossen noch beschr\u00e4nkt. F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den unseres Vertragspartners haften wir nur, wenn sie auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Im \u00dcbrigen sind Schadensersatzanspr\u00fcche unseres Vertragspartners wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung oder jeglichem sonstigem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Fehlen von vereinbarten Eigenschaften und   Beschaffenheiten, wenn und soweit die Vereinbarung den Zweck hatte, unseren Vertragspartner vor Sch\u00e4den zu bewahren, die nicht an der gelieferten Ware oder an der Leistung selbst entstanden sind. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erf\u00fcllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse gelten in jedem Falle auch f\u00fcr Folgesch\u00e4den. Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse gelten jedoch nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz. <\/p>\n\n\n\n<p>(5) Erweist sich eine M\u00e4ngelr\u00fcge unseres Vertragspartners als unberechtigt, so hat unser Vertragspartner uns alle erforderlichen und angemessenen Aufwendungen zu ersetzen, die uns durch die M\u00e4ngelr\u00fcge entstehen. <\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist bel\u00e4uft sich bei Kauf- und Werklieferungsvertr\u00e4gen auf zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs, bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs. Bei Werkvertr\u00e4gen bel\u00e4uft sich die Gew\u00e4hrleistungsfrist auf zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme, sei diese nun f\u00f6rmlich oder konkludent erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 11 Abnahme <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bedarf es zur F\u00e4lligkeit der uns zustehenden Verg\u00fctung einer Abnahme unserer Leistungen, so kann die Abnahme in jeder gesetzlich vorgesehenen Form erfolgen. Dar\u00fcber hinaus gelten unsere Leistungen als abgenommen nach Ablauf von 12 Werktagen nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung \u00fcber die Fertigstellung bei unserem Vertragspartner, wenn unser Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist uns gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt, dass er die Abnahme verweigere. Dar\u00fcber hinaus gilt die Abnahme als erfolgt, wenn unser Vertragspartner unsere Leistung in Benutzung genommen hat und seit Beginn der Benutzung 12 Werktage verstrichen sind, ohne dass unser Vertragspartner uns gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt hat, dass er die Abnahme verweigere und die Maschine bzw. Anlage nicht nutzt.  <\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 12 Eigentumsvorbehalt <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Ver\u00e4u\u00dferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen einschlie\u00dflich Nebenforderungen, Schadenersatzanspr\u00fcchen, k\u00fcnftigen Forderungen und Einl\u00f6sungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten unser Vertragspartner gegen Diebstahl- Bruch \u2013 Feuer \u2013 Wasser \u2013 und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht unser Vertragspartner selbst derartige Versicherungen nachweislich abgeschlossen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Unser Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des zwischen uns und unserem Vertragspartner vereinbarten Kaufpreises (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab, die unser Vertragspartner aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Liefergegenst\u00e4nde ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist unser Vertragspartner nach deren Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass unser Vertragspartner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt unser Vertragspartner nicht das Eigentum an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Liefergegenst\u00e4nde zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware bzw. Verf\u00fcgung \u00fcber die abgetretenen Forderungen sowie unechtes Factoring sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Wird unsere Ware gepf\u00e4ndet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat uns unser Vertragspartner unverz\u00fcglich davon Mitteilung zu machen, unser Eigentum sowohl dem Dritten als auch uns gegen\u00fcber schriftlich zu best\u00e4tigen und uns bei der Geltendmachung unseres Eigentums behilflich zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zur\u00fcck, so liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Unser Vertragspartner verwahrt die Vorbehaltsware f\u00fcr uns. Unser Vertragspartner tritt hiermit seine Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche, die ihm aus Sch\u00e4den der in Satz 2 genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzanspr\u00fcche zustehen, in H\u00f6he unserer Forderungen unwiderruflich ab. Wir nehmen diese Abtretung an.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 13 Eigentums- und Urheberrechte, Verschwiegenheit <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) An Kostenvoranschl\u00e4gen, Berechnungen, Zeichnungen, Entw\u00fcrfen, Formen, Mustern, Modellen, Kopien, Werkzeugen, Simulationen und sonstigen Unterlagen oder Daten, die der Besteller unmittelbar von uns oder auf unsere Veranlassung von Dritten erhalten hat, stehen uns die uneingeschr\u00e4nkten Eigentums- und Urheberrechte zu. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht unseres Vertragspartners an solchen Gegenst\u00e4nden ist ausgeschlossen. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten wie eigene Gesch\u00e4ftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegen\u00fcber absolutes Stillschweigen hieru ber zu bewahren. F\u00fcr jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die genannten Verpflichtungen versprechen die Vertragsparteien sich eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von im Einzelfall 6.000,00 \u20ac. Das Recht, Ersatz eines tats\u00e4chlich entstandenen, \u00fcber die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p><strong> \u00a7 14 Sonstige Bestimmungen <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Falle eine wirksame oder durchf\u00fchrbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie m\u00f6glich entspricht; dasselbe gilt f\u00fcr etwaige L\u00fccken im Vertrag. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einer von den Parteien zu unterzeichnenden Urkunde enthalten sind. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen, soweit zul\u00e4ssig, auch wenn unser Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat. <\/p>\n\n\n\n<p>(4) Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten f\u00fcr die auf Grundlage dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abgeschlossenen Vertr\u00e4ge ist Solingen. Wir sind aber auch berechtigt, am Hauptsitz unseres Vertragspartners zu klagen. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Geltung (1) Unsere Bedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 310 BGB. (2) Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten f\u00fcr unsere s\u00e4mtlichen Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung ge\u00e4ndert oder ausgeschlossen werden. 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